Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung von SozioLog
Stand: 12.09.2026
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner, Begriffe
- Diese AGB gelten für alle Verträge über die Bereitstellung und Nutzung der Software-as-a-Service-Anwendung „SozioLog" zwischen der Lichtsignale GmbH & Co. KG, De-Gasperi-Str. 5, 36039 Fulda, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Lichtsignale Management GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Samuel Kümmel, Simon Malz und Tobias Stüttgen (HRA 6666, Amtsgericht Fulda; im Folgenden „Anbieter") und ihren Kunden (im Folgenden „Kunde").
- SozioLog richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, also an natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln, sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts. Dazu zählen insbesondere Genossenschaften, Vereine, Kollektivbetriebe, Bildungs- und Kultureinrichtungen sowie vergleichbare Organisationen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB werden als Kunden ausgeschlossen.
- Ist der Kunde eine Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit (z. B. eine nicht eingetragene Gruppe, ein informelles Wohnprojekt), erklärt die den Vertrag abschließende Person mit Vertragsschluss, zur Vertretung der Organisation berechtigt zu sein. Fehlt der Organisation die eigene Rechtsfähigkeit, wird diese Person selbst Vertragspartnerin.
- Abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden AGB des Kunden wird widersprochen; sie werden nicht Vertragsbestandteil, selbst wenn der Anbieter ihnen nicht gesondert widerspricht.
- „Instanz" bezeichnet die für eine Organisation eingerichtete, eigenständige Bereitstellung von SozioLog mit eigener Datenbank. „Aktive Person" ist eine im System nicht deaktivierte, angemeldete natürliche Person.
§ 2 Vertragsgegenstand
- Der Anbieter stellt dem Kunden SozioLog als Software-as-a-Service zur Nutzung über das Internet bereit: ein digitales Logbuch zur Abbildung soziokratischer Kreisstrukturen (Domänen) und des zugehörigen Konsent-Prozesses (Vorschlag, Bedenken, Einwand, Integration, Beschluss) einschließlich Gesamt-Log, Stichtagsansicht, Korrekturverfahren, Rollen- und Rechteverwaltung, Statistikfunktionen und PDF-Export einzelner Entscheidungen und Domänen. Der jeweils aktuelle Funktionsumfang ergibt sich aus der Produktbeschreibung auf soziolog.com.
- Jede Organisation erhält eine eigene Instanz mit eigener Datenbank, eigener Subdomain und eigenem täglichem Backup. Der Betrieb erfolgt auf Servern in Deutschland; Daten verlassen die EU nicht.
- Der Anbieter schuldet die Bereitstellung der Anwendung zur Nutzung nach Maßgabe dieser AGB. Eine Anpassung an individuelle Wünsche des Kunden (Customizing) ist nicht Vertragsgegenstand, sofern nicht gesondert vereinbart (§ 7 Abs. 6).
- Der Anbieter ist berechtigt, den Funktionsumfang im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs weiterzuentwickeln, sofern dadurch der vereinbarte Leistungsumfang nicht wesentlich verringert wird.
§ 3 Vertragsschluss, Pilotphase, Demo-Zugang
- Die Darstellung von SozioLog auf der Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung an den Kunden, ein Angebot auf Vertragsschluss abzugeben.
- Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Anfrage des Kunden in Textform (z. B. per E-Mail) bestätigt und die Instanz einrichtet.
- Der öffentliche Demo-Zugang ist eine mit erfundenen Daten befüllte, regelmäßig zurückgesetzte Testumgebung ohne Vertragsbindung und ohne Bezug zu einer eigenen Instanz.
- Nach Einrichtung einer eigenen Instanz sind die ersten 90 Tage ab Bereitstellung nutzungsentgeltfrei („Pilotphase"). Die Einrichtungsgebühr nach § 7 Abs. 3 wird hiervon nicht berührt.
§ 4 Nutzungsrechte, Open-Source-Lizenz, kein Lock-in
- Der Anbieter räumt dem Kunden für die Vertragsdauer das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht ein, SozioLog im vereinbarten Umfang über das Internet zu nutzen.
- Der Quellcode von SozioLog ist unter der AGPL-3.0 öffentlich verfügbar unter github.com/lichtsignale-sk/soziolog-app. Der Kunde kann SozioLog jederzeit unabhängig vom Anbieter selbst betreiben; die Bedingungen hierfür ergeben sich aus der AGPL-3.0, nicht aus diesem Vertrag. Betreibt der Kunde SozioLog selbst, trägt er die datenschutzrechtliche Verantwortung als Betreiber sowie sämtliche Kosten für Server, Updates und Datensicherung selbst; § 6 dieses Vertrags gilt dann nicht.
- Endet der Vertrag, übergibt der Anbieter dem Kunden auf Wunsch die Instanz samt Datenbank und Konfiguration zur Eigenweiterführung (§ 9).
§ 5 Pflichten des Kunden
- Der Kunde benennt bei Einrichtung mindestens eine Ansprechperson und verwaltet Zugänge, Rollen und Rechte seiner Mitglieder in eigener Verantwortung. Zugangsdaten sind vor dem Zugriff Dritter zu schützen; der Kunde informiert den Anbieter unverzüglich bei Verdacht auf Missbrauch.
- Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit und Richtigkeit der von ihm bzw. seinen Mitgliedern eingetragenen Inhalte (Vorschläge, Bedenken, Einwände, Beschlüsse, Personendaten) selbst verantwortlich. Er stellt sicher, dass die Nutzung von SozioLog mit den Rechten der betroffenen Personen (z. B. Vereinsmitglieder) vereinbar ist.
- Wächst die Organisation über die Schwelle ihrer aktuellen Preisstufe (§ 7 Abs. 1) hinaus, teilt der Kunde dies dem Anbieter unaufgefordert mit.
- Der Kunde nutzt SozioLog nicht in einer Weise, die die Verfügbarkeit für andere Kunden beeinträchtigt oder gegen geltendes Recht verstößt.
§ 6 Verfügbarkeit, Wartung, Datensicherung
- Der Anbieter ist bemüht, SozioLog im Rahmen des technisch und wirtschaftlich Zumutbaren durchgehend verfügbar zu halten. Eine bestimmte Verfügbarkeitsquote (SLA) wird nicht zugesichert, sofern nicht gesondert schriftlich vereinbart.
- Wartungsarbeiten, die zu einer vorübergehenden Nichtverfügbarkeit führen können, kündigt der Anbieter nach Möglichkeit mit angemessenem Vorlauf an und legt sie, soweit zumutbar, außerhalb üblicher Geschäftszeiten.
- Der Anbieter sichert die Daten jeder Instanz täglich. Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur nach Maßgabe von § 12 Abs. 4.
- Support erfolgt per E-Mail an hallo [at] soziolog [punkt] com; feste Reaktionszeiten werden nicht zugesagt, sofern nicht gesondert vereinbart.
§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Die Vergütung richtet sich nach der Anzahl aktiver Personen der Organisation, gestaffelt in drei Stufen (jeweils Nettopreise pro Jahr zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer):
- bis 10 aktive Personen: 209 €
- 11 bis 30 aktive Personen: 385 €
- ab 31 aktive Personen: 649 €
Deaktivierte Personen zählen nicht mit. Die jeweils aktuellen Beträge und Zahlungsintervalle ergeben sich aus der Preisübersicht auf soziolog.com.
- Der Kunde wählt ein Zahlungsintervall: monatlich (ausschließlich per SEPA-Lastschrift), halbjährlich oder jährlich (Überweisung oder SEPA-Lastschrift). Bei selteneren Zahlungsintervallen gewährt der Anbieter einen Nachlass gemäß der jeweils gültigen Preisübersicht. Zahlung per Kreditkarte, PayPal oder vergleichbaren Drittanbietern wird nicht angeboten.
- Für die Einrichtung einer Instanz fällt einmalig eine Einrichtungsgebühr von 59 € netto an, unabhängig von der Größe der Organisation.
- Der Anbieter prüft die zutreffende Preisstufe einmal jährlich zum jeweiligen Verlängerungszeitpunkt (§ 8). Eine untermonatige Anpassung erfolgt nicht; § 5 Abs. 3 bleibt unberührt.
- Ist der reguläre Beitrag für eine Organisation nicht tragbar, kann der Anbieter auf formlose Anfrage des Kunden abweichende, ermäßigte Konditionen vereinbaren; eine solche Vereinbarung bedarf der Textform. Der Kunde muss hierfür keinen Nachweis erbringen.
- Zusätzliche Leistungen (z. B. Begleitpakete zur Einrichtung, Einpflegen historischer Beschlüsse, individuelle Anpassungen, vollständiger Logbuch-Export der gesamten Organisation) werden gesondert nach Aufwand oder gemäß der jeweils gültigen Paketpreise vergütet.
- Der Anbieter kann die Vergütung für zukünftige Abrechnungszeiträume mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen vor Beginn des jeweils nächsten Zeitraums anpassen. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Ankündigung, gilt die Anpassung als angenommen; der Anbieter weist in der Ankündigung gesondert auf diese Frist und die Wirkung des Schweigens hin. Widerspricht der Kunde form- und fristgerecht, kann der Anbieter den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung ordentlich kündigen.
- Rechnungen sind, soweit nicht per Lastschrift eingezogen, innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug fällig.
§ 8 Vertragslaufzeit und Beendigung
- Der Vertrag beginnt mit Bestätigung nach § 3 Abs. 2 und läuft zunächst für den vom Kunden gewählten Abrechnungszeitraum (§ 7 Abs. 2), beginnend nach Ablauf der Pilotphase (§ 3 Abs. 4).
- Der Vertrag verlängert sich nicht automatisch über den gewählten Abrechnungszeitraum hinaus. Möchte der Kunde SozioLog weiter nutzen, bestätigt er die Fortsetzung für den nächsten Zeitraum, etwa durch Fortführung der Zahlung. Erfolgt keine Fortsetzung, endet der Vertrag zum Ende des laufenden Zeitraums, ohne dass es einer Kündigungserklärung bedarf.
- Unabhängig davon kann jede Partei den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums ordentlich kündigen, etwa wenn ein Zeitraum vorzeitig beendet werden soll.
- Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit Zahlungen von mindestens zwei Abrechnungszeiträumen in Verzug ist oder SozioLog entgegen § 5 Abs. 4 nutzt.
- Kündigungen bedürfen der Textform.
§ 9 Folgen der Vertragsbeendigung, Datenmitnahme
- Mit Vertragsende wird die Instanz für die aktive Nutzung deaktiviert. Der Anbieter bewahrt die Instanz einschließlich Datenbank und Backups noch 30 Tage auf.
- Innerhalb dieser 30 Tage kann der Kunde seine Daten als PDF-Export sichern (§ 2 Abs. 1) oder verlangen, dass ihm die Instanz samt Datenbank und Konfiguration zur Eigenweiterführung übergeben wird (§ 4 Abs. 3).
- Nach Ablauf der 30 Tage löscht der Anbieter Datenbank, Backups und Zugänge der Instanz endgültig, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
§ 10 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
- Soweit der Anbieter im Rahmen der Vertragsdurchführung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (insbesondere Namen, Rollen und Beiträge der Mitglieder des Kunden), schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, der Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung wird.
- Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich auf Servern in Deutschland. Der Anbieter gibt Inhalte des Kunden nicht an Dritte weiter und wertet sie nicht zu eigenen Zwecken aus.
- Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung des Anbieters unter soziolog.com/datenschutz.
§ 11 Gewährleistung
- Der Anbieter gewährleistet die vertragsgemäße Bereitstellung von SozioLog im Rahmen des in § 2 beschriebenen Funktionsumfangs.
- Unwesentliche Beeinträchtigungen der Nutzbarkeit begründen keinen Mangel.
- Zeigt der Kunde einen Mangel an, beseitigt der Anbieter diesen innerhalb angemessener Frist, etwa durch Nachbesserung oder Bereitstellung einer funktionsfähigen neuen Version.
§ 12 Haftung
- Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, maximal auf die vom Kunden im laufenden Abrechnungszeitraum gezahlte Vergütung.
- Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
- Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur insoweit, als dieser Verlust auch bei ordnungsgemäßer, den üblichen Risiken angemessener Datensicherung nach § 6 Abs. 3 nicht hätte vermieden werden können.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 13 Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln nicht öffentlich bekannte Informationen der jeweils anderen Partei, von denen sie im Rahmen der Vertragsdurchführung Kenntnis erlangen, vertraulich und geben sie nicht ohne vorherige Zustimmung an Dritte weiter. Dies gilt insbesondere für die im Logbuch dokumentierten internen Beschlüsse, Bedenken und Einwände des Kunden.
§ 14 Änderung dieser AGB und des Leistungsumfangs
- Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, etwa zur Anpassung an geänderte Rechtslage, Rechtsprechung oder den Funktionsumfang von SozioLog.
- Der Anbieter kündigt Änderungen mindestens sechs Wochen vor deren Inkrafttreten in Textform an und weist auf das Recht des Kunden hin, der Änderung innerhalb von vier Wochen ab Zugang zu widersprechen. Widerspricht der Kunde form- und fristgerecht, gilt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fort; beide Parteien können in diesem Fall zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung ordentlich kündigen. Widerspricht der Kunde nicht, gelten die geänderten AGB als angenommen.
§ 15 Abtretung, Aufrechnung
- Der Kunde kann Rechte aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters abtreten.
- Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
§ 16 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz des Anbieters (Fulda).
- Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
§ 17 Anbieterangaben
Lichtsignale GmbH & Co. KG
De-Gasperi-Str. 5, 36039 Fulda
Telefon: 52740751 151 94+
E-Mail: hallo [at] soziolog [punkt] com
Handelsregister: HRA 6666, Amtsgericht Fulda
USt-IdNr.: DE258555957